
Falkenbier: Tief in den Farbtopf geschaut
Das berühmte Falkenbier aus Schaffhausen gibt es schon seit 1799 und erfrischt nicht nur die lokale Bevölkerung....
STUIQ ist gespannt auf dich. Wann passt es dir am besten?
Sandro Walder
CEO, Partner
044 905 77 17
sandro@stuiq.ch
Du weisst, was du willst. Dann ruf an, schreib uns oder komm vorbei.
Sandro Walder
CEO, Partner
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Stefan Moeschlin
CD, Partner
044 905 77 13
stefan@stuiq.ch
Futter für die Anwälte – gibt es mehr als genug, wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt. Gilt auch fürs neue Datenschutzgesetz (nDSG). Die grosse Frage: Was bedeutet das für mich als Unternehmen und meine Website? Hier das Wichtigste in Kürze.
Worum geht’s überhaupt?
Der Schweizer Datenschutz bekommt ein kleines Update! In anderen Worten: Neue Spielregeln im Umgang mit Personendaten ab 1. September 2023. Das nDSG gewährt den Schweizer Bürger*innen neue Rechte und mehr Transparenz. Was natürlich auch unternehmensseitig neue Verpflichtungen bedeutet.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Unter dem Strich dreht sich alles um Datenschutz im digitalen Zeitalter. Das nDSG versucht, mit der Zeit zu gehen, und regelt die Datenverarbeitung in Themenbereichen wie Cloud-Computing, Big Data, Social Networks und das Internet of Things. Im Kern erlangen User*innen wieder mehr Kontrolle über ihre Personendaten. Ausserdem ist das revidierte Gesetz jetzt auch EU-kompatibel. Das ist wichtig, damit die EU die Schweiz als Datenschutz-sicheres Land anerkennt und der Datenverkehr zwischen den entsprechenden Ländern reibungslos funktioniert. Mehr Details gibt’s auf dem KMU-Portal des Bundes.
Was muss ich jetzt tun?
Schweizer Unternehmen müssen auf ihrer Website Ihre Datenschutzrichtlinien prüfen und gegebenenfalls nDSG-konform machen. Wie gesagt: Das neue Gesetz gilt ab 1. September 2023. Die Digital-Expert*innen von STUIQ wissen genau, worauf du achten musst. Und sie sorgen auch dafür, dass du mit möglichst wenig Aufwand und Kosten sauber aufgestellt bist.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Der EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) kann dir von Amtes wegen die Hölle heiss machen – etwa eine Untersuchung gegen dein Unternehmen einleiten und bei Verstössen gegen Datenschutzvorschriften weitreichende Massnahmen anordnen. Dies kann die Anpassung oder Unterbrechung der Datenbearbeitung bedeuten. Oder sogar die komplette Datenlöschung. Und Digital Marketing ohne Daten ist wie Angeln ohne Köder – du hoffst auf einen Fang, aber die Fische beissen nicht an.
Kann es teuer werden?
Ein finanzielles Drama? Entscheide selbst! Kurz zusammengefasst: Wenn jemand absichtlich gegen das nDSG verstösst (zum Beispiel, indem er Informations- oder Auskunftspflichten nicht erfüllt), können Einzelpersonen mit Geldstrafen von bis zu CHF 250’000 belegt werden. Für Unternehmen, die Regelverstösse begehen, beträgt die Strafe bis zu CHF 50’000.
Du hast Fragen?
Verstehen wir. Schreibe uns oder ruf uns an und wir prüfen, ob und inwiefern wir deine Datenschutzrichtlinien auf deiner Website anpassen müssen.
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